Der Pfarreivermögensverwaltungsrat (PVVR) übt die Aufsicht über die Tätigkeit des Verwaltungsvorstandes und des Pfarreiökonomen aus und berät diese bei seiner Tätigkeit. Ein Katalog von Rechtsakten bedarf der Zustimmung des PVVR. Damit stellt er sicher, dass das Vermögen der Pfarrei nachhaltig und im Sinne der pastoralen Richtlinien eingesetzt wird.
1. Aufsicht über Verwaltungsvorstand
- Der PVVR überwacht die Tätigkeit des Verwaltungsvorstandes und des Pfarreiökonom und berät diese.
2. Haushaltsplan und Jahresabschluss
- Der PVVR gibt gegenüber dem Pfarreirat eine Empfehlung über den Haushaltsplan und den Jahresabschluss ab, bestimmt den Prüfer des Jahresabschlusses und nimmt dessen Prüfbericht entgegen.
- Zusammenarbeit der Organe Der PVVR bringt wirtschaftliche Expertise ein, damit die pastoralen Richtlinien finanziell tragfähig umgesetzt werden können. Ohne die Mitwirkung des PVVR können die Rechtsgeschäfte und Rechtsakte des § 46 Pfarreigesetz nicht geschlossen werden.

