Taufe

 

Denn er befiehlt seinen Engeln, dich zu behüten auf all deinen Wegen.
(Psalm 91,11–12)

 
Mit der Taufe beginnt im Leben eines Menschen etwas ganz Neues: Sie führt in die Gemeinschaft mit Jesus Christus und seiner Kirche.
 
„Willkommen in der Gemeinschaft“ – so könnte man einen Menschen nach seiner Taufe begrüßen. Denn mit der Taufe wird niemand Mitglied in einem exklusiven Club, sondern Teil einer großen Glaubensfamilie. Gott ist unser Vater, Jesus Christus unser Bruder und der Heilige Geist begleitet uns auf unserem Lebensweg. Als Kinder Gottes sind alle Getauften miteinander verbunden und Teil dieser Gemeinschaft.
 
Das Besondere daran: Niemand muss sich die Taufe verdienen. Gott nimmt jeden Menschen an und liebt ihn so, wie er ist. Die Taufe ist ein Geschenk seiner Liebe und ein Zeichen seiner bleibenden Nähe.
 
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Taufe sowie Informationen und Ansprechpersonen in unseren drei Seelsorgeräumen Zell am Harmersbach, Haslach und Wolfach. Wir begleiten Sie gerne bei diesem besonderen Schritt.
  

Jeder Mensch kann die Taufe empfangen. Kinder werden auf Wunsch ihrer Eltern getauft. Jugendliche und Erwachsene können sich ebenfalls taufen lassen und werden auf die Taufe vorbereitet.
  

Die Taufe wird in unseren Seelsorgeräumen Zell am Harmersbach, Haslach und Wolfach zu festen Terminen oder nach individueller Absprache gefeiert.
Für die Anmeldung und Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Ihr Pfarrbüro vor Ort.

  

Der Weg zur Taufe beginnt mit einem unverbindlichen Gespräch. Gemeinsam mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger bereiten Sie sich in Ihrem eigenen Tempo auf die Taufe vor. Dabei ist Raum für Ihre Fragen, Ihre Lebensgeschichte und Ihren Glaubensweg. Die Taufe wird anschließend in einem festlichen Gottesdienst gefeiert.
  

In der Regel benötigen wir die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie weitere Angaben zur Familie und zu den Taufpatinnen oder Taufpaten. Das Pfarrbüro informiert Sie gerne über die erforderlichen Unterlagen.
  

Nach dem Kirchenrecht darf das Patenamt von einer oder zwei Personen übernommen werden. Die Paten werden in das Taufbuch eingetragen. Sie begleiten das Kind auf seinem Glaubensweg. Für das Amt des Taufpaten in der katholischen Kirche ist es vorgesehen, dass diese Person getauft und gefirmt ist und der katholischen Kirche angehört. Nichtkatholische Christen können u. U. gemeinsam mit einer katholischen Patin oder einem Paten als Taufzeugen zugelassen werden. Die Patin oder der Pate muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  

Für die Feier der Taufe entstehen keine Gebühren.
 

Ihr Kontakt zu uns

Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten unserer Pfarrbüros finden Sie hier.